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ENGAGEMENT IST NIE UMSONST!

Wir von #NF2025 sind auf Sie und Ihre Mitarbeit in der Gebietsentwicklung angewiesen. Ihre Ideen, Projekte und Vorschläge aber auch Ihre Kritik und Verbesserungswünsche sind wertvolle Beiträge, die wir brauchen um Neugraben-Fischbek Stück für Stück noch besser zu machen.
Wenn Sie möchten, erhalten Sie von unserem Team im Stadtteilbüro Beratung, Unterstützung und Hilfe bei der Umsetzung Ihrer Ideen für den Stadtteil. Noch mehr Unterstützung finden Sie im Beirat zur Gebietsentwicklung. Kleinere Projekte können aus dem Verfügungsfonds für Neugraben-Fischbek auch finanziell unterstützt werden.

Mitreden im Beirat zur Gebietsentwicklung

Der Beirat zur Gebietsentwicklung tagt in der Regel einmal im Monat. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, jeder kann teilnehmen und sich mit eigenen Themen in die Sitzung einbringen. Der Beirat trifft auch Entscheidungen und gibt Empfehlungen an das Bezirksamt Harburg ab. Um ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat zu sein, müssen Sie im Entwicklungsgebiet wohnen, dort ein Gewerbe betreiben, Wohnungen oder Gewerbeflächen vermieten oder eine dort ansässige Institution oder Einrichtung vertreten. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im Beirat finden Sie hier in der Geschäftsordnung.

Geld für Ihre Projekte – Der Verfügungsfonds

Der Beirat stimmt über die Verwendung der Mittel aus einem Verfügungsfonds ab. In diesem Fonds stehen jährlich 10.000 Euro für die Förderung kleiner, in sich abgeschlossener Projekte im Fördergebiet zur Verfügung. Einen Antrag an den Verfügungsfonds kann jeder stellen, ausschlaggebend für die Bewilligung der Mittel ist der Zweck des Projektes – dieser muss dem Entwicklungsgebiet Neugraben-Fischbek zu Gute kommen.
Ein Antragsformular für den Verfügungsfonds bekommen Sie per Mail unter nf2025@steg-hamburg.de, im Stadtteilbüro im Ohrnsweg 50 d, oder Sie können es sich hier herunterladen. Sie müssen Ihr Projekt dem Beirat Neugraben-Fischbek vorstellen. Wenn Ihnen das unangenehm ist, übernimmt das auch das Team von #NF2025 für Sie. Die Entscheidung, ob Ihr Antrag angenommen wird oder nicht, trifft der Beirat.